Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsrecht
Der Demenz-Erkrankte sollte soweit es möglich ist seine Wünsche zur Betreuung, zur Pflege, zur Vermögensverwaltung, zu gewünschten und ungewünschten ärztlichen Massnahmen in einer Vorsorgevollmacht, einer Patienten- und Betreuungsverfügung festlegen.
Hilfreiche Informationen zu Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsrecht finden Sie auf den Internet-Seiten:
- des Justiz-Ministeriums NRW: www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/index.php
- und der Deutsche Alzheimer Gesellschaft: www.deutsche-alzheimer.de/
Schwerbehinderung
Viele Menschen mit Demenz sind im Sinne des Schwerbehindertengesetz schwerbehindert und können entsprechende Leistungen, Vergünstigungen und Erleichterungen für sich in Anspruch nehmen.
Merkmale, wie sie auf dem Ausweis verzeichnet sind
- G = erhebliche Gehbehinderung
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- B = ständige Begleitung notwendig
- H = Hilflosigkeit
- RF = Befreiung der Rundfunkgebühren
Antragsstellung
Früher stellte man den Antrag bei dem für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt; mittlerweile sind die Kreise und kreisfreien Städte erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen
Schwerbehindertenausweis zu bekommen.
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für soziale Sicherung und Integration, Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige,
Schwerbehindertenrecht
Willi-Becker-Allee 6 – 8
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211/89 – 91
E-Mail: schwerbehindertenrecht@stadt.duesseldorf.de
FAX: 0211/89219566
Kreis Mettmann, Versorgungsverwaltung
Schwarzbachstr. 10
40822 Mettmann
Telefon: 02104/99 3410
E-Mail: schwerbehindertenrecht@kreis-mettmann.de
FAX: 02104/99-3411u. 02104/99-3425
Wenn Ihr Antrag eingeht, zieht die zuständige Behörde von den behandelnden und den von Ihnen benannten Ärzten und ggfs. Krankenhäusern Gutachten ein und wertet diese aus.
Wenn Ihnen ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand (insbesondere aktuelle Krankenhausentlassungsberichte) vorliegen, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei.